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Wasser-Zwischenzähler (für Mengen die eingeleitet werden)

Es besteht die Pflicht, mit einem zusätzlichen Wasser-Zwischenzähler die Wassermengen zu messen, die aus privaten Wasserversorgungsanlagen stammen. Dabei kann es sich beispielsweise um Wasser aus privaten Brunnen oder Regenwassernutzungsanlagen handeln, welches für die Nutzung der Toilette oder der Waschmaschine genutzt wird. Für die Installation und den Betrieb des Wasser-Zwischenzählers müssen einige Aspekte beachtet werden:

  • der Wasser-Zwischenzähler muss fest und frostsicher in die Verrohrung eingebaut werden
  • der Zähler muss gemäß Mess- und Eichverordnung geeicht sein
  • der Wasser-Zwischenzähler ist in einer separaten Leitung, die unabhängig von der Leitung der Stadtwerke ist, eingebaut werden
  • sobald Sie den Zwischenzähler installiert haben, muss ein Antrag bei der Gemeinde Uedem gestellt werden (siehe unten). Daraufhin wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Bauhofes mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Verplombung des Wasserzwischenzählers zu vereinbaren.
  • zum Jahresende hat der Eigentümer / die Eigentümerin die Pflicht, dem Steueramt den Zählerständ dieses Wasser-Zwischenzählers mitzuteilen. Dies kann bis zum 15.12. eines Jahres per E-Mail an steueramt@uedem.de erfolgen.

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