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1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Keppeln Nr. 10

1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Keppeln Nr. 10

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 23.06.2025 gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394), die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Keppeln Nr. 10 - Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp -  sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. 

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Keppeln Nr. 10 „Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp“ dient dazu, die Geländehöhenentwicklung im Grenzbereich zu den nördlichen Bestandsgrundstücken an der Straße „Beginnenfeld“ zu reglementieren. Zudem werden durch Änderungen an den überbaubaren Grundstücksflächen und an den Garagenflächen die Abstände von Neubauten zu den nördlichen Grundstücksgrenzen vergrößert.

BebauungsplanVerfahrensstandUnterlagen
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Keppeln Nr. 10 Öffentlichkeitsbeteiligung vom 04.08.2025 bis zum 19.09.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Planentwurf

Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht

 

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