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Steuern und Abgaben

Aus der nachfolgenden Aufstellung können Sie die wichtigsten Abgaben, Gebühren und Steuern entnehmen, die aktuell in der Gemeinde Uedem erhoben werden.

Grundsteuerreform

Als Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer haben Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Die Gemeinde Uedem ruft zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf

Die Gemeinde Uedem appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern.

Die Finanzämter unterstützen mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Zudem ist dort ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.

Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 18 Uhr, zur Verfügung. Der direkte Kontakt mit den Experten klappt am besten nach 13 Uhr. Die Hotline des Finanzamts Kleve ist unter der Rufnummer 02821 / 803-1959 zu erreichen.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts und zum weiteren Ablauf wissen müssen:

  • Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Grundsteuererklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:
    • unbebaute Grundstücke
    • Wohngrundstücke (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Wohnungseigentum, wie z. B. die klassische Eigentumswohnung)
    • Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum, sonstige bebaute Grundstücke)

 

  • Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Die Erklärung kann aber weiterhin noch abgegeben werden.

 

  • Ende Februar hat die Finanzverwaltung begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Sollten Sie der Meinung sein, die Erklärung bereits abgegeben zu haben, melden Sie sich bitte dennoch bei ihrem Finanzamt.

 

  • Wird die Grundsteuererklärung weiterhin nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Auch nach einer Schätzung vom Finanzamt, besteht weiterhin die Pflicht zur Abgabe der Erklärung.

 

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 erhebt die Gemeinde Uedem die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Gemeinde Uedem. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

 

Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke gibt es beim Finanzamt Kleve.

 

Grundsteuer und Gewerbesteuer

Grundsteuer A Grundsteuermessbetrag 254 Prozent
Grundsteuer B Grundsteuermessbetrag 493 Prozent
Gewerbesteuer Gewerbesteuermessbetrag 416 Prozent

Hundesteuer

wenn ein Hund gehalten wird 72,00 €
wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund 90,00 €
wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 108,00 €
wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird 540,00 €
wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 816,00 €

Hier finden Sie weitere Informationen zur Hundesteuer und zur Hundean- und abmeldung.

Abfallentsorgungsgebühren

Gebühren für die Jahre 2023:

Restabfallgefäße
je 80 Liter-Gefäß    128,80 €
je 120 Liter-Gefäß    178,21 €
je 240 Liter-Gefäß    319,85 €
je 770 Liter-Gefäß 1.010,92 €
je 1.100 Liter-Gefäß 1.433,59 €
Bioabfallgefäße
je 120 Liter-Gefäß 48,00 €
je 240 Liter-Gefäß 96,00 €
Papierabfallgefäße
je 120 Liter-Gefäß 0,00 €
je 240 Liter-Gefäß 0,00 €
je 770 Liter-Gefäß 0,00 €
je 1.100 Liter-Gefäß 0,00 €

Für die Abfuhr der gelben Abfallbehältnisse (duales System) sowie für die Abfuhr der Glaskörbe fallen keine Gebühren an.

Die Gebühr für einen Gefäßwechsel beträgt 25,00 €.

Im Rathaus können folgende Abfallsäcke käuflich erworben werden:

Abfallsack (70 Liter) 3,50 €
Papiersammelsack 1,80 €

Abwasserbeseitigungsgebühren

Abwasserbeseitigung
Niederschlagswassergebühren je bebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche 0,88 €
nur Schmutzwasserkanal je Kubikmeter Wasser 3,22 €

Entsorgung bei:

Kleinkläranlagen

je Kubikmeter

abgefahrenen Grubeninhalts

41,33 €
abflusslosen Gruben je Kubikmeter Abwasser 6,54 €

Kontakt: Abfuhr der Kleinkläranlage oder der abflusslosen Grube

Name: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Telefonnummer: 02823 93342697

 

Gebühr Winterdienst und Straßenreinigung

Winterdienst je Quadratwurzelmeter 1,40 €
Straßenreinigung je Quadratwurzelmeter 0,36 €

Umlagen an die Wasser- und Bodenverbände

Kervenheimer Mühlenfleuth versiegelt je m² 0,070604 €
Kervenheimer Mühlenfleuth unversiegelt je m² 0,000297 €
Niersverbandsumlage versiegelt je m² 0,034397 €
Niersverbandsumlage unversiegelt je m² 0,000286 €
Steinberger Ley versiegelt je m² 0,008413 €
Steinberger Ley unversiegelt je m² 0,000094 €

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