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Steuern und Abgaben

Aus der nachfolgenden Aufstellung können Sie die wichtigsten Abgaben, Gebühren und Steuern entnehmen, die aktuell in der Gemeinde Uedem erhoben werden.

Grundsteuerreform

Als Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Kleve unter der extra eingerichteten Grundsteuer­ Hotline 02821 803-1959 (Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie zum Beispiel das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 01. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommenssteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 01. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind die Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht am dem 01. Januar 2025 zu leisten.

Grundsteuer und Gewerbesteuer

Grundsteuer A Grundsteuermessbetrag 254 Prozent
Grundsteuer B Grundsteuermessbetrag 493 Prozent
Gewerbesteuer Gewerbesteuermessbetrag 416 Prozent

Hundesteuer

wenn ein Hund gehalten wird 72,00 €
wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund 90,00 €
wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 108,00 €
wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird 540,00 €
wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 816,00 €

Hier finden Sie weitere Informationen zur Hundesteuer und zur Hundean- und abmeldung.

Abfallentsorgungsgebühren

Gebühren für die Jahre 2023:

Restabfallgefäße
je 80 Liter-Gefäß    128,80 €
je 120 Liter-Gefäß    178,21 €
je 240 Liter-Gefäß    319,85 €
je 770 Liter-Gefäß 1.010,92 €
je 1.100 Liter-Gefäß 1.433,59 €
Bioabfallgefäße
je 120 Liter-Gefäß 48,00 €
je 240 Liter-Gefäß 96,00 €
Papierabfallgefäße
je 120 Liter-Gefäß 0,00 €
je 240 Liter-Gefäß 0,00 €
je 770 Liter-Gefäß 0,00 €
je 1.100 Liter-Gefäß 0,00 €

Für die Abfuhr der gelben Abfallbehältnisse (duales System) sowie für die Abfuhr der Glaskörbe fallen keine Gebühren an.

Die Gebühr für einen Gefäßwechsel beträgt 25,00 €.

Im Rathaus können folgende Abfallsäcke käuflich erworben werden:

Abfallsack (70 Liter) 3,50 €
Papiersammelsack 1,80 €

Abwasserbeseitigungsgebühren

Abwasserbeseitigung
Niederschlagswassergebühren je bebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche 0,88 €
nur Schmutzwasserkanal je Kubikmeter Wasser 3,22 €

Entsorgung bei:

Kleinkläranlagen

je Kubikmeter

abgefahrenen Grubeninhalts

41,33 €
abflusslosen Gruben je Kubikmeter Abwasser 6,54 €

Kontakt: Abfuhr der Kleinkläranlage oder der abflusslosen Grube

Name: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Telefonnummer: 02823 93342697

 

Gebühr Winterdienst und Straßenreinigung

Winterdienst je Quadratwurzelmeter 1,40 €
Straßenreinigung je Quadratwurzelmeter 0,36 €

Umlagen an die Wasser- und Bodenverbände

Kervenheimer Mühlenfleuth versiegelt je m² 0,070604 €
Kervenheimer Mühlenfleuth unversiegelt je m² 0,000297 €
Niersverbandsumlage versiegelt je m² 0,034397 €
Niersverbandsumlage unversiegelt je m² 0,000286 €
Steinberger Ley versiegelt je m² 0,008413 €
Steinberger Ley unversiegelt je m² 0,000094 €

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