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Steuern und Abgaben
Aus der nachfolgenden Aufstellung können Sie die wichtigsten Abgaben, Gebühren und Steuern entnehmen, die aktuell in der Gemeinde Uedem erhoben werden.
Grundsteuerreform
Als Grundstückseigentümerin beziehungsweise Grundstückseigentümer haben Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Kleve unter der extra eingerichteten Grundsteuer Hotline 02821 803-1959 (Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
- Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie zum Beispiel das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
- Die Feststellungserklärung ist ab dem 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
- Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 01. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommenssteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen. Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
- Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
Ab dem 01. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind die Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht am dem 01. Januar 2025 zu leisten.
Grundsteuer und Gewerbesteuer
Grundsteuer A | Grundsteuermessbetrag | 254 Prozent |
Grundsteuer B | Grundsteuermessbetrag | 493 Prozent |
Gewerbesteuer | Gewerbesteuermessbetrag | 416 Prozent |
Hundesteuer
wenn ein Hund gehalten wird | 72,00 € |
wenn zwei Hunde gehalten werden, je Hund | 90,00 € |
wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund | 108,00 € |
wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird | 540,00 € |
wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund | 816,00 € |
Hier finden Sie weitere Informationen zur Hundesteuer und zur Hundean- und abmeldung.
Abfallentsorgungsgebühren
Gebühren für die Jahre 2023:
je 80 Liter-Gefäß | 128,80 € |
je 120 Liter-Gefäß | 178,21 € |
je 240 Liter-Gefäß | 319,85 € |
je 770 Liter-Gefäß | 1.010,92 € |
je 1.100 Liter-Gefäß | 1.433,59 € |
je 120 Liter-Gefäß | 48,00 € |
je 240 Liter-Gefäß | 96,00 € |
je 120 Liter-Gefäß | 0,00 € |
je 240 Liter-Gefäß | 0,00 € |
je 770 Liter-Gefäß | 0,00 € |
je 1.100 Liter-Gefäß | 0,00 € |
Für die Abfuhr der gelben Abfallbehältnisse (duales System) sowie für die Abfuhr der Glaskörbe fallen keine Gebühren an.
Die Gebühr für einen Gefäßwechsel beträgt 25,00 €.
Im Rathaus können folgende Abfallsäcke käuflich erworben werden:
Abfallsack (70 Liter) | 3,50 € |
Papiersammelsack | 1,80 € |
Abwasserbeseitigungsgebühren
Niederschlagswassergebühren | je bebaute und/oder befestigte Grundstücksfläche | 0,88 € |
nur Schmutzwasserkanal | je Kubikmeter Wasser | 3,22 € |
Kleinkläranlagen |
je Kubikmeter abgefahrenen Grubeninhalts |
41,33 € |
abflusslosen Gruben | je Kubikmeter Abwasser | 6,54 € |
Kontakt: Abfuhr der Kleinkläranlage oder der abflusslosen Grube
Name: Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Telefonnummer: 02823 93342697
Gebühr Winterdienst und Straßenreinigung
Winterdienst | je Quadratwurzelmeter | 1,40 € |
Straßenreinigung | je Quadratwurzelmeter | 0,36 € |
Umlagen an die Wasser- und Bodenverbände
Kervenheimer Mühlenfleuth | versiegelt je m² | 0,070604 € |
Kervenheimer Mühlenfleuth | unversiegelt je m² | 0,000297 € |
Niersverbandsumlage | versiegelt je m² | 0,034397 € |
Niersverbandsumlage | unversiegelt je m² | 0,000286 € |
Steinberger Ley | versiegelt je m² | 0,008413 € |
Steinberger Ley | unversiegelt je m² | 0,000094 € |
Kontakt
- Marco Lübeck
E-Mail: marco.luebeck@uedem.de
Telefonnummer: 02825 88-65