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Straßen- und Wegekonzept der Gemeinde Uedem

Symbolbild Straßen und Wegekonzept

Mit Datum vom 19.12.2019 hat das Land Nordrhein-Westfalen ergänzende Vorschriften im § 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erlassen. Ziel des § 8a KAG NRW ist es, beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen für die betroffenen Anlieger transparenter zu gestalten und außerordentliche Belastungen bei der Beitragserhebung zu vermeiden. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Runderlass vom 23.03.2020 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) erlassen, wonach die Hälfte der Straßenausbaubeiträge vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden kann. Mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 erfolgte eine Anpassung dieser Richtlinie, wonach die Landesförderung von bisher 50 % auf 100 % erhöht wurde. Um die Förderung zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) in Anspruch nehmen zu können, ist als Grundlage ein Straßen- und Wegekonzept gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) zu erstellen.

Das aktuelle Straßen- und Wegekonzept finden Sie im Bereich Downloads.

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