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Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan der Gemeinde Uedem

 

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan (kurz LAP) ist ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), §§ 47a-f müssen LAP von Städten und Gemeinden aufgestellt und regelmäßig überprüft werden.

Was ist Umgebungslärm?

Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht wie Straßenverkehr, Schienenverkehr und Fluglärm. Nicht hierunter fällt Gewerbelärm, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung.

Welche Bereiche sind in Uedem betroffen?

In Uedem betrifft die Lärmkartierung die Autobahn A 57. Lärm des Schienenverkehrs sowie des Luftverkehrs müssen im Lärmaktionsplan von Uedem nicht behandelt werden.

Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

Der LAP der Gemeinde Uedem wurde in 2024 erstmalig aufgestellt. Die Korrektur erfolgt alle 5 Jahre.

Mit den unten angegebenen Links können sich Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse der Lärmkartierung informieren und erhalten Informationen zum LAP der Gemeinde Uedem. Den Lärmaktionsplan sowie den Kartenausschnitt für die Gemeinde Uedem finden Sie als PDF unter Downloads.

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