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Wahlrecht
Kommunalwahl am 14.09.2025;
Hinweis für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die wegen Befreiung von der Meldepflicht nicht bei der Meldebörde der Gemeinde Uedem gemeldet sind
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Es wird gemäß § 12 Abs. 7 der Kommunalwahlordnung darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ausländische Unionsbürger), die wegen Befreiung von der Meldepflicht nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Von der Meldepflicht befreit sind unter anderem die Mitglieder der hier stationierten ausländischen NATO-Streitkräfte, soweit sie dem NATO-Truppenstatut angehören.
Voraussetzung für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß §§ 7 und 8 des Kommunalwahlgesetzes, dass sie am Wahltag
1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben und
3. in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist auf einem Formblatt zu stellen. Im Rahmen des Antrags ist eine Versicherung an Eides Statt über das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen abzugeben.
Der Antrag muss spätestens am 29. August 2025 bei der Gemeinde Uedem eingehen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei der Gemeinde Uedem angefordert werden.
Kontakt
- Carmen Elbers
E-Mail: carmen.elbers@uedem.de
Telefon: +49 2825 88-220 - Katharina Halle
E-Mail: katharina.halle@uedem.de
Telefon: +49 2825 88-224