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Kommunalwahl 2025

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 sowie einer etwaigen Stichwahl am 28. September 2025 statt

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger zeitgleich in Nordrhein-Westfalen ihre Kommunalvertretungen. 
Gewählt werden an diesem Tag in der Gemeinde Uedem:
die Vertreterinnen / Vertreter des Kreistages des Kreises Kleve
die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Gemeinde Uedem
die Vertreterinnen  / Vertreter des Rates der Gemeinde Uedem

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist,
wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
das 16. Lebensjahr vollendet hat,
mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Besonderheit im Kreis Kleve
Durch die vorgezogene Landratswahl in 2022 findet die nächste Landratswahl zusammen mit der Kommunalwahl 2029 statt.
Für die Wahl des Rates ist das Gemeindegebiet Uedem in 12 Wahlbezirke eingeteilt worden. Der Wähler hat für die Wahl eine Stimme zur Verfügung, die für einen Kandidaten im jeweiligen Wahlbezirk abgegeben werden kann. Diese Stimme kann nur auf einem amtlichen Stimmzettel abgegeben werden. Die Abgabe geschieht geheim. Sie zählt gleichzeitig gemeindeweit für die Partei des gewählten Kandidaten. Insgesamt sind 24 Ratssitze zu besetzen. Neben den Direktmandaten stellen die Parteien sogenannte Reservelisten auf. Anhand des prozentualen Ergebnisses jeder Partei werden die noch ausstehenden Sitze in der Reihenfolge der Nominierungen in den Reservelisten vergeben.
Erhält eine Partei durch die Direktmandate in den Wahlbezirken mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenanzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, dass auch die übrigen Parteien und Wählergruppen eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Anzahl von Mandaten erreichen. Es wird also ein Verhältnisausgleich herbeigeführt. Unter Wahrung des Verhältnisausgleichs erhält eine Partei oder Wählergruppe, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, einen weiteren Sitz (Zusatzmandat).
Seit 1999 finden Direktwahlen für die Bürgermeister und Landräte statt. Dabei gelten weitestgehend die selben Bestimmungen wie für die Gemeinderatswahl. Gewählt ist der Kandidat, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist zwischen den zwei Bestplatzierten eine Stichwahl durchzuführen. Die Stichwahl wurde Ende 2019 durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW wieder eingeführt. 

Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Mitte August 2025 per Post zugestellt. Sollten Sie bis Ende August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Wahlamt. Bitte überprüfen Sie die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung sorgfältig, da es Änderungen in den Wahlbezirken und Wahllokalen geben kann.

Briefwahl
Wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können Sie dies sowohl für die Wahl am 14. September 2025 als auch für eine eventuelle Stichwahl am 28. September 2025 beantragen. Die Wahlunterlagen werden Ihnen kostenlos an Ihre Wohn- oder Wunschadresse zugesandt; der Rückversand ist ebenfalls kostenlos.
Zur Beantragung der Briefwahl haben Sie folgende Möglichkeiten:
Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie den Antrag an das Wahlamt der Gemeinde Uedem, Mosterstraße 2, 47589 Uedem
Nutzen Sie den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
Beantragen Sie die Briefwahl online über unsere Webseite.
Zudem bietet die Gemeinde Uedem die Möglichkeit der „Briefwahl im Rathaus“ an. 

Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) 
Kommunalwahlordnung (KWahlO) 
 

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