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Hundehaltung Anmeldung

Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Auf- bzw. Abgabe oder Ableben im Bürgerbüro der Gemeinde Uedem an- respektive abzumelden. Die An- oder Abmeldung kann online über untenstehenden Link sowie persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke abzugeben.

Die Haltung eines

  • großen Hundes (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht),
  • eines gefährlichen Hundes oder
  • eines Hundes bestimmter Rasse

bedarf der Anzeige beim Fachbereich Bürgerservice und Ordnung.

Die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse bedarf zusätzlich der Erlaubnis durch den Fachbereich Bürgerservice und Ordnung. Dies kann online über die untenstehenden Formulare getätigt werden.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für die Entgegennahme der Anzeige eines großen Hundes beträgt 25,00 €.

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rasse beträgt bis zu 100,00 €.

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Leinen- und/oder Maulkorbpflicht beträgt 25,00 €.

Die aktuellen Steuersätze finden Sie unter Steuern und Abgaben.

 

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