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Unterhaltsvorschuss (UVG)

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatzleistung des Jugendamtes für Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Verpflichtung zur Zahlung des Regelunterhaltes nicht nachkommt.

Die Unterhaltsleistung wird bis zur Höhe des für die betreffende Altergruppe maßgebenden Regelbedarfs nach der am Wohnort des Kindes geltenden Regelunterhalts-Verordnung gezahlt.

Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich 3, Arbeit und Soziales, der Gemeinde Uedem, Zimmer 9 bis 11.

Die Bewilligung der Unterhaltsvorschussleistungen erfolgt durch die Kreisverwaltung Kleve.

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