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Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGBII) Stellenangebot § 16i SGB II online einreichen

Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16i SGB II
Die neue Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" bietet einen Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Die Förderhöhe ist nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelt. In den ersten beiden Jahren beträgt sie 100 Prozent. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Geförderte Beschäftigungen werden durch Coaches begleitet.
 
Es besteht die Möglichkeit ein Foto/Scan des Ausweises als Identitätsnachweis hochzuladen anstelle der Unterschrift im Antrag, um auf diese Weise den Antrag digital einreichen zu können.

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