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Kinderreisepass

WICHTIG: Zur Beantragung, Verlängerung oder Aktualisierung des Reisepasses für Ihr Kind, muss Ihr Kind persönlich anwesend sein!

Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum zwölften Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Diese Pässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).

  • Kinderreisepässe sind längstens bis zum zwölften Lebensjahr gültig.
  • Die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen beträgt maximal zwölf Monate.
  • Wenn eine längere Gültigkeit gewünscht wird, muss entweder ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
  • Kinderreisepässe können aktualisiert (mit einem neuen Lichtbild versehen) werden.
  • ab dem zehnten Lebensjahr muss das Kind den Kinderreisepass selbst unterschreiben.

Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Kinderreisepass für die Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist - Hinweise dazu finden Sie im Reiseratgeber des Auswärtigen Amtes Link: http://www.auswaertiges-amt.de/sid_824A236A96E4E3F4D9A1E605B60000DF/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html

Kosten

  • Ausstellung: 13,00 €
  • Verlängerung: 6,00 €
  • Aktualisierung: 6,00 €

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches Lichtbild / Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. letztes Ausweisdokument, soweit in Uedem ausgestellt
  • Zustimmungserklärung beider Elternteile

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