Inhalt

Hundehaltung Abmeldung

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

  • der Hund gestorben ist.
  • der Hund abgegeben worden ist.
  • der Hund abhandengekommen ist.
  • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

  • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
  • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
  • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

Voraussetzungen

Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Fristen

Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

Prozess

Bitte füllen Sie das unten stehenden Onlineformular aus. Alternativ können Sie einen Termin im BürgerBüro buchen.

Sie haben das Seitenende erreicht.