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Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II)

Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, erhalten einen Zuschuss für eine Dauer von zwei Jahren. Im ersten Jahr erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent. Darüber hinaus können die ehemaligen Langzeitarbeitslosen im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regelungen in Anspruch nehmen und erhalten ein beschäftigungsbegleitendes Coaching.
 
Es besteht die Möglichkeit ein Foto/Scan des Ausweises als Identitätsnachweis hochzuladen anstelle der Unterschrift im Antrag, um auf diese Weise den Antrag digital einreichen zu können.

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