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Beglaubigungen

Für die Beglaubigung von Schriftstücken in deutscher Sprache (Zeugnisse und Ähnliches) ist das Dokument im Original und als Kopie vorzulegen. Haben Sie nicht die Möglichkeit die Kopien selbst zu fertigen, können diese gegen eine Gebühr beim Bürgerbüro erstellt werden. Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Diese Urkunden bekommen Sie beim jeweiligen Standesamt, das den Fall beurkundet hat.

Für die Beglaubigungen von Unterschriften benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Unterschrift ist immer erst im BürgerBüro zu leisten.

Benötigte Unterlagen:

  • Originalunterlagen für Beglaubigungen
  • Personalausweis oder Reisepass für Unterschriftsbeglaubigungen

Kosten

  • Beglaubigung: 4,20 €
  • Fotokopie schwarz/weiß: 0,70 €
  • Fotokopie Farbe: 0,90 €
  • Unterschriftsbeglaubigung: 2,50 €
  • für Rentenzwecke: 0,00 €
  • für Schüler, Studenten, Arbeitsuchende: 1,00 €

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