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Kehrbuchdaten für die Wärmeplanung übermitteln

Als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sind Sie nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.

Voraussetzungen

Für die Übermittlung der Daten zur kommunalen Wärmeplanung wird ein Elster-Unternehmenskonto bzw. ein persönliches Unternehmenszertifikat benötigt.

Prozess

  • Sie übermitteln die Daten digital an die planungsverantwortliche Stelle
  • Sie zuständige Stelle bestätigt den Eingang der Daten

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