Inhalt
Ahnenforschung
- Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister werden 80 Jahre,
- Geburtenregister 110 Jahre und
- Sterberegister 30 Jahre
beim Standesamt geführt. Wenn diese Fristen überschritten sind, werden die Register an das Archiv übergeben und stehen für die Ahnenforschung zur Verfügung.
Kontakt
- Franz-Josef Hetjens
E-Mail: franz-josef.hetjens@uedem.de
Telefon: 02825 88-56