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Inhalt

Ahnenforschung

  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister werden 80 Jahre,
  • Geburtenregister 110 Jahre und
  • Sterberegister 30 Jahre

beim Standesamt geführt. Wenn diese Fristen überschritten sind, werden die Register an das Archiv übergeben und stehen für die Ahnenforschung zur Verfügung.

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