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38. Änderung des Flächennutzungsplans - Beginnenfeld und Am Beginnenkamp
Beschreibung der Beteiligung
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 28.03.2022 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), für die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im - Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp - in Uedem durchzuführen.
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist es, den kontinuierlichen Bedarf nach Wohnbauland zu bedienen. Hierfür beabsichtigt die Gemeinde Uedem neue Baugrundstücke im Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp im Ortsteil Keppeln zu entwickeln und an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Ortsbezug zu Keppeln zu vermarkten.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke der Gemarkung Keppeln, Flur 8, Flurstücke 253, 312, 313, 339 und 340.
Derzeitig ist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Um das Gebiet als Wohnbauland zu nutzen ist eine Flächennutzungsplanänderung in „Wohnbaufläche“ erforderlich.
In der Zeit vom 02.05.2022 bis einschließlich 02.06.2022 haben Sie Gelegenheit, Ihre Stellungnahme zu den oben genannten Bauleitplanverfahren abzugeben.
Bebauungsplan | Verfahrensstand | Unterlagen |
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Änderung des Flächennutzungsplans im - Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp |
frühzeitige Beteiligung vom 02.05.2022 bis 02.06.2022 |
Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahmen zur elektronischen Weiterbearbeitung an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanung@uedem.de
Kontakt
- Benedikt Koenen
E-Mail: benedikt.koenen@uedem.de
Telefon: +49 2825 88-38 - Christian Bolwerk
E-Mail: christian.bolwerk@uedem.de
Telefon: +49 2825 88-39