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Bebauungsplan Uedemerbruch Nr. 3 - Erweiterung Dorf Teil II (Albersfeld)

Beschreibung der Beteiligung

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 29.01.2024 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) für den Bebauungsplan Uedemerbruch Nr. 3 – Erweiterung Dorf Teil II (Alberseld) - durchzuführen.

Zur Entwicklung eines geplanten Wohnbaulands ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Ziel der Planung ist es, den kontinuierlichen Bedarf nach Wohnbauland zu bedienen. Hierfür beabsichtigt die Gemeinde Uedem neue Baugrundstücke im Ortsteil Uedemerbruch zu entwickeln und an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Ortsbezug zum Uedemerbruch zu vermarkten.

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Areal als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bebauungsplan lässt sich folglich nicht aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln.

Aus der „Fläche für die Landwirtschaft“, soll eine „Wohnbaufläche“ entstehen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gleichzeitig zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Dorf Teil II (Albersfeld) - . Damit wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein.

In der Zeit vom 22.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 haben Sie Gelegenheit, Ihre Stellungnahme zu den oben genannten Bauleitplanverfahren abzugeben.

Bebauungsplan Verfahrensstand Unterlagen
Aufstellung des Bebauungsplans Uedemerbruch Nr. 3 - Erweiterung Dorf Teil II (Albersfeld) Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.02.2024 bis 22.03.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Planentwurf

Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht

Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integriertem Fachbeitrag zum Artenschutz

Baugrundgutachten

 

Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahmen zur elektronischen Weiterbearbeitung an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanung@uedem.de

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