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39. Änderung Flächennutzungsplan - Erweiterung Dorf Teil II (Albersfeld)

Beschreibung der Beteiligung

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 29.01.2024 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394) für die 39. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung Dorf Teil II (Albersfeld) - durchzuführen.

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist es, den kontinuierlichen Bedarf nach Wohnbauland zu bedienen. Hierfür beabsichtigt die Gemeinde Uedem neue Baugrundstücke im Ortsteil Uedemerbruch zu entwickeln und an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Ortsbezug zum Uedemerbruch zu vermarkten.

Das Plangebiet umfasst einen Teil der Flurstücke der Gemarkung Uedemerbruch, Flur 2, Flurstücke 450 und 455.

Derzeitig ist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Um das Gebiet als Wohnbauland zu nutzen ist eine Flächennutzungsplanänderung in „Wohnbaufläche“ erforderlich.

In der Zeit vom 22.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 haben Sie Gelegenheit, Ihre Stellungnahme zu den oben genannten Bauleitplanverfahren abzugeben.

Bebauungsplan Verfahrensstand Unterlagen
39. Änderung Flächennutzungsplan - Erweiterung Dorf Teil II (Albersfeld) Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.02.2024 bis 22.03.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Planentwurf

Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht

 

Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahmen zur elektronischen Weiterbearbeitung an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanung@uedem.de

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