Inhalt

Briefwahl

Briefwahl in Uedem ab sofort möglich

Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl am 09. Juni 2024 werden in den nächsten Tagen von der Gemeinde Uedem an alle Wahlberechtigten, die am 28. April 2024 in Uedem gemeldet waren, verschickt. Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis zum 24. Mai 2024 (bis 16. Tag vor der Wahl) mit dem Wahlamt der Gemeinde Uedem in Verbindung setzen.

Die Möglichkeit der Briefwahl für die Europawahl am 09. Juni 2024 ist ab sofort gegeben. Das Briefwahllokal im BürgerBüro der Gemeinde Uedem ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag            8:30 – 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag          8:30 – 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch         8:30 bis 12:30 Uhr

Donnerstag     8:30 – 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag             8:30 bis 12:30 Uhr (am 07. Juni 2024 bis 18:00 Uhr)

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Auf Wunsch können Sie sofort an Ort und Stelle in der bereitstehenden Wahlkabine Ihre Stimme abgeben.

Wer nicht persönlich ins Rathaus kommen kann, hat auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen schriftlich oder per Telefax oder per E-Mail an wahlen@uedem.de oder über dieses Online-Formular zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Bei einem schriftlichen Antrag soll die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben werden.

Bei einem Antrag per Telefax oder per E-Mail geben Sie bitte Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und nach Möglichkeit den Wahlbezirk und die Wählerverzeichnis-Nummer an.

Es besteht bei dieser Wahl die Möglichkeit, die Zusendung der Briefwahlunterlagen über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Über den QR-Code werden fast alle erforderlichen Angaben voreingestellt, nur die Eingabe des Geburtsdatums muss aus Sicherheitsgründen manuell erfolgen.

Die Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, 07. Juni 2024, 18:00 Uhr, beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen ist die Beantragung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich, z.B., wenn der Wahlberechtigte nachweisbar plötzlich erkrankt ist und deshalb den Wahlraum nicht aufsuchen kann.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief bis zum Wahltag, dem 09. Juni 2024, 18:00 Uhr, im Rathaus eingegangen sein muss.

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt:

Gemeinde Uedem, Mosterstraße 2, 47589 Uedem, Zimmer 4, Tel. +49 2825 88-93

oder an das BürgerBüro im Rathaus, Tel. +49 2825 88-0.

Sie haben das Seitenende erreicht.