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Gewerbesteuer

Maßgebend für die zu zahlende Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird den Kommunen vom Finanzamt mitgeteilt. Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt auf Grundlage des verbleibenden Gewerbeertrages und der Steuermesszahl ermittelt.

Um die genaue Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer zu bestimmen, multipliziert die Gemeinde den Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Den aktuellen Gewerbesteuerhebesatz finden Sie unter Steuern und Abgaben.

Gegenstand der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung sind das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Abgabenordnung (AO), die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und die jährliche Haushaltssatzung.

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