Inhalt

Förderung von Arbeitsgelegenheiten inkl. Mehraufwandsentschädigung (§ 16d SGB II)

Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Eingliederungsmaßnahme bei einem geeigneten Maßnahmeanbieter, wodurch die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden gefördert werden soll. Die hierbei durchzuführenden Tätigkeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sein. Ziel dieser Maßnahmen ist es, langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte durch sinnstiftende Tätigkeiten wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen und die soziale Teilhabe zu fördern. Der Kreis Kleve fördert die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten durch die Übernahme der Maßnahmekosten des Maßnahmeanbieters.
 
Es besteht die Möglichkeit ein Foto/Scan des Ausweises als Identitätsnachweis hochzuladen anstelle der Unterschrift im Antrag, um auf diese Weise den Antrag digital einreichen zu können.

Sie haben das Seitenende erreicht.