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Förderantrag auf Bewilligung einer befristeten Probebeschäftigung nach § 16f SGB II
Befristete Probebeschäftigung nach § 16 f SGB II
Was ist eine befristete Probebeschäftigung?
Arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose oder junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen erhalten die Chance, im Rahmen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und Arbeitgeber von ihren praktischen Fähigkeiten zu überzeugen. Die dreimonatige Probebeschäftigung zielt auf die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit und die Aufnahme einer ungeförderten Beschäftigung ab.
Ein Zuschuss in Höhe von maximal 2.000,00 Euro kann im Einzelfall für drei Monate vom Jobcenter gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Durch Ihre Bereitschaft, Arbeitsplätze zu schaffen, leisten Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegrationschancen.
Was müssen Sie beachten?
Gefördert wird die befristete Probebeschäftigung für Beschäftigungsverhältnisse,
- die für mindestens drei Monate vereinbart werden,
- im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit,
- mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden,
- die nach dem Mindestlohngesetz oder tarifvertraglich entlohnt werden,
- bei denen es sich nicht um eine saisonale Beschäftigung handelt,
- bei Arbeitgebern, die einen konkreten nachgewiesenen Personalbedarf haben und
- die die Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung bieten.
Die Förderung ist ausgeschlossen bei Unternehmen,
- bei denen der Kunde/ die Kundin in den letzten vier Jahren beschäftigt war,
- die als Personaldienstleister tätig sind,
- bei denen zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um die Förderung zu erhalten,
- an denen der Kunde/ die Kundin finanziell beteiligt ist,
- mit dessen Geschäftsführer/in der Kunde/ die Kundin verwandt ist.
Alle Voraussetzungen müssen deutlich aus dem zu schließenden Arbeitsvertrag hervorgehen.
Wie wird die Förderung berechnet?
Förderungsfähige Kosten für die Probebeschäftigung sind alle mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Kosten (z.B. Lohn-/Gehaltskosten einschließlich der AG-Anteile zur Sozialversicherung sowie sonstiger Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen). Nicht dazu zählen Lohnkosten für Überstunden, Urlaubsabgeltung oder Aufwendungen, die dem Arbeitgeber durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern an sich entstehen (z.B. anteilige Kosten zur Lohnbuchhaltung).
Mit der Förderbewilligung wird eine Pauschale festgelegt. Deren Höhe ist auf maximal 2.000,00 Euro pro Monat begrenzt.
Beispielberechnung 1 | |
Gehalt (brutto) | 1.200,00 Euro |
SV-AG-Anteil | 240,00 Euro |
Überstundenausgleich | 100,00 Euro |
Anteilige Kosten zur Lohnbuchhaltung | 50,00 Euro |
Förderbare Gehaltskosten | 1.440,00 Euro |
Monatliche Pauschale | 1.440,00 Euro |
Beispielberechnung 2 | |
Gehalt (brutto) | 1.900,00 Euro |
SV-AG-Anteil | 380,00 Euro |
Förderbare Gehaltskosten | 2.280,00 Euro |
Monatliche Pauschale | 2.000,00 Euro |
Wie erhalten Sie die Bewilligung?
Beantragen Sie die Bewilligung der befristeten Probebeschäftigung zum Beispiel mit diesem Online-Antrag, den der Kreis Kleve automatisch an Ihr örtliches Jobcenter weiterleitet. Der Antrag ist vor Abschluss des Arbeitsvertrages zu stellen.
Das örtliche Jobcenter entscheidet über Ihren Antrag und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Darin wird der monatliche Pauschalbetrag festgelegt.
Wann kommt es zur Auszahlung?
Die Auszahlung der Pauschale erfolgt jeweils zum Monatsende mit Einreichung der entsprechenden Nachweise.
Folgende Nachweise sind bei der ersten Mittelanforderung einzureichen:
- Ablichtung des Arbeitsvertrages
- Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
- 1. Gehalts- beziehungsweise Lohnabrechnung
Bei den folgenden beiden Mittelanforderungen sind lediglich die Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen vorzulegen. Die Höhe der Pauschale wird bei
einer Reduzierung der Gehalts- beziehungsweise Lohnkosten nach unten angepasst.
Eine vorzeitige Kündigung des Kunden/ der Kundin führt zu einer Beendigung des Förderzeitraumes und einer tagesspitzen Abrechnung der Förderung.
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Es besteht die Möglichkeit ein Foto/Scan des Ausweises als Identitätsnachweis hochzuladen anstelle der Unterschrift im Antrag, um auf diese Weise den Antrag digital einreichen zu können.