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Ausweispflicht Befreiung

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.

Voraussetzungen

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Weiterführende Informationen

Informationen zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de

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