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Wahlrecht

Wahlberechtigt für die Europawahl gem. §6 EuWG ist, wer am Wahltag

  1.   Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
  2.   das 16. Lebensjahr vollendet hat, demnach spätestens am 09.06.2008 geboren ist, (NEU!)
  3.   mindestens seit dem 09.03.2024 (3 Monate vor der Wahl) in Deutschland oder der Europäischen Union seine (Haupt-) Wohnung hat (§ 6 EuWG) und
  4.   nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Im Ausland lebende Deutsche sowie Bürger der Europäischen Union, die (zuletzt) in Uedem ihre (Haupt-) Wohnung haben bzw. hatten, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht bei der Europawahl gem. §6a EuWG ist,

  1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt 
  2. ein Unionsbürger, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder er in dem Mitgliedsstaat der EU, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählen kann nur,

wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Uedem alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 28.04.2024 (42 Tag vor der Wahl / Stichtag) mit (Haupt-) Wohnsitz hier gemeldet sind.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 19. Mai 2024 (bis 21 Tage vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse beim Wahlamt nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Uedem wird in der Zeit vom 20. bis 24. Mai 2024 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses der Gemeinde Uedem im BürgerBüro für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen wird spätestens am 16. Mai 2024 (24. Tag vor der Wahl) erfolgen.

Informationen zum Wahlrecht in Verbindung mit der Verlegung des Wohnsitzes

Stichtag für die automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis:             28. April 2024 

(42. Tag vor der Wahl)

Letzter Tag für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis:           19. Mai 2024

(bis 21 Tage vor der Wahl)

Sie sind hier zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?

Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts zur Europawahl am 09. Juni 2024 bitte folgende Hinweise:

  1. Wenn Sie aus einer anderen Stadt/Gemeinde zugezogen sind und sich erst nach dem 28. April 2024 (Stichtag / 42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde Uedem anmelden, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsstadt / -gemeinde eingetragen worden.

Sie bleiben für die Europawahl grundsätzlich auch dort eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem alten Wahllokal wählen können; Sie können sich allerdings von Ihrer früheren Stadt oder Gemeinde auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

Wollen Sie dagegen bei der Europawahl in der Gemeinde Uedem wählen, müssen Sie spätestens bis zum 19. Mai 2024 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung im BürgerBüro schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsstadt / -gemeinde gestrichen.    

  1. Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Gemeinde liegende Nebenwohnung in der fraglichen Zeit als Hauptwohnung anmelden.
  2. Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde umgezogen sind und sich nach dem 28.04.2024 (Stichtag / 42. Tag vor der Wahl) ummelden, dann bleiben Sie in jedem Fall im Wählerverzeichnis Ihres alten Wahlbezirkes eingetragen. Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirkes ist auch auf Antrag nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht an Ihrem bisherigen Wohnort wählen können, beantragen Sie bitte dort rechtzeitig die Briefwahlunterlagen.

Haben sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser BürgerBüro bzw. an das Wahlamt:

Wahlamt: Zimmer 4, Tel. +49 2825 88-93

BürgerBüro: Zimmer 3, Tel. +49 2825 88-0

Im BürgerBüro der Gemeinde Uedem erhalten Sie auch die Formulare für einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.

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