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Fischereischein

Ein Jugendfischereischein kann ab dem zehnten Lebensjahr beantragt werden. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Zur Ausübung der Fischerei bedarf es jedoch der Begleitung eines Inhabers mit Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines. Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und eines Erziehungsberechtigten sind erforderlich. 

Einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein können Personen beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben.

Kosten

  • Jugendfischereischein: 8,00 €
  • Jahresfischereischein: 16,00 €
  • Fünfjahresfischereischein: 48,00 €

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Nachweis über Fähigkeit
  • biometrisches Lichtbild / Passfoto (nicht älter als sechs Monate)

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