Inhalt

Barrierefreiheit

Die Gemeinde Uedem ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 15.09.2022) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.uedem.de). Sie gilt nicht für weiterführend Services wie https://ris.uedem.de, https://tevis.krzn.de/tevisweb560/ oder https://formulare.krzn.de.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente auf der Seite www.uedem.de sind nicht alle barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bemüht, die bestehenden Barrieren in Zukunft zu vermeiden oder aber zu minimieren.
  • einige Elemente von Drittanbietern können nur über ein nicht-barrierefreies iFrame eingebunden werden.

Dokumentation der Kompatibilität und Barrierefreiheit
Vorlesen-Funktion

Dieser Internetauftritt bietet auf Unterseiten eine integrierte Vorlesefunktion. Diese Funktion ist ein einfacher und datenschutzfreundlicher Text-to-Speech-Player, der die Inhalte der Seiten, auf der diese Funktion eingebunden ist, vorliest. Mit einem Klick auf den Play-Button beginnt die Funktion mit dem Vorlesen. Mit dem Pause- bzw. Stopp-Button können Sie die Funktion anhalten. Diese Vorlesen-Funktion soll vor allem Menschen helfen, die mit dem Lesen geschriebener Sprache Schwierigkeiten haben. Sie kann aber auch als Komfortfunktionen verwendet werden. Die Funktion basiert auf Speakable.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Wenn Sie Kontakt zur Gemeinde Uedem aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Gemeinde Uedem übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Uedem nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer +49 211 8553451 oder per E-Mail (ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de) zu erreichen.
Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des  Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sie haben das Seitenende erreicht.