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Kulturförderrichtlinie

Die Richtlinien zur Kulturförderung in der Gemeinde Uedem dienen der Unterstützung von Projekten, die zur Verwirklichung eines attraktiven und kreativen Kulturangebotes für alle Bürgerinnen und Bürger beitragen. Kulturelle Veranstaltungen müssen geeignet sein, das kulturelle Leben der Gemeinde Uedem zu bereichern. Die Projekte sollen eine regionale Wirkung erzielen, um der Gemeinde Uedem als Veranstaltungsort zu einem höheren Bekanntheitsgrad zu verhelfen.

Die Projekte werden als Anteilsfinanzierung mit bis zu 25 % der bei der Projektdurchführung entstehenden und im Antrag hinreichend belegten Ausgaben, maximal jedoch bis 5.000 Euro pro Veranstaltung und Jahr gefördert.

Gegenstand der Projektförderung

Nach diesen Richtlinien werden in Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten freie Uedemer Kultureinrichtungen, Vereine, Gruppen, Initiativen, Einzelpersonen sowie deren Kulturprojekte und -angebote im Wesentlichen in folgenden Bereichen gefördert:

- Bildende Kunst (Malerei, Zeichnung, Fotografie, Bildhauerei, Kunsthandwerk)

- Darstellende Kunst (Musik, Kabarett, Comedy, Theater, Tanz)

- Literatur (Lesungen)

- Heimatgeschichte

- Kulturgeschichte

- Soziokulturelle Projekte

- Interkulturelle Projekte

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien unter "Downloads".

Über den untenstehenden Link können Sie den Zuschuss beantragen und im Nachgang die Nachweise hochladen.

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