Inhalt

Gemeinde Uedem führt Hundebestandsaufnahme durch

Veröffentlicht am:

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Uedem eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung (Viehstraße 1, Zimmer 3, Telefon 02825/88-65) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 72,00 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.

Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Gemeinde davon aus, dass bis zu 15 Prozent der im Gemeindegebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Gemeinde nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Uedem in den nächsten Wochen durch Mitarbeitende einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeitende sichtbar eine von der Gemeinde ausgestellte Legitimation. Zur Durch-führung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 1.000,00 Euro geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so können sich Bürgerinnen und Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.

Sie haben das Seitenende erreicht.