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Bebauungsplan Keppeln Nr. 10 - Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp
Beschreibung der Beteiligung
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 28.11.2023 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) für den Bebauungsplan Keppeln Nr. 10 - Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp - durchzuführen.
Zur Entwicklung eines geplanten Wohnquartiers ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Ziel der Planung ist es, den kontinuierlichen Bedarf nach Wohnbauland zu bedienen. Hierfür beabsichtigt die Gemeinde Uedem neue Baugrundstücke im Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp im Ortsteil Keppeln zu entwickeln und an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Ortsbezug zu Keppeln zu vermarkten.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Areal als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bebauungsplan lässt sich folglich nicht aus den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln.
Aus der „Fläche für die Landwirtschaft“, soll eine „Wohnbaufläche“ entstehen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt parallel zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans – Bereich zwischen Beginnenfeld und Am Beginnenkamp - . Damit wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein.
Bebauungsplan | Verfahrensstand | Unterlagen |
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Aufstellung des Bebauungsplans Keppeln Nr. 10 - Bereich zwischen Beginnenkamp und Am Beginnenkamp | Satzungsbeschluss vom 20.06.2024 | Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integriertem Fachbeitrag zum Artenschutz |
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