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Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Gemeinde Uedem sucht drei Personen, die am Amtsgericht Geldern und am Landgericht Kleve als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Zusätzlich muss die Gemeinde Uedem zwei Jugendhauptschöffen vorschlagen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Bewerben können sich Uedemer Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Die Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028. Damit die Liste rechtzeitig dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden kann, läuft die Bewerbungsfrist bis zum 29. März 2023.

Alle Bewerbungen können postalisch oder digital an pierre.keysers@uedem.de gesendet werden.

Bewerbungsformulare für beide Ämter können unter Downloads heruntergeladen werden.

Weitere Informationen über Voraussetzungen, Rechte und Pflichten für das Schöffenamt finden Sie unter den unten angegebenen Links.

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