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Ortsrecht der Gemeinde Uedem
Was versteht man unter einem Ortsrecht?
Die Gemeinde kann ihre örtlichen Angelegenheiten durch Satzungen oder Verordnungen selbst regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Dieses kommunale Eigenrecht wird mit dem Begriff "Ortsrecht" umschrieben, der die Rechtssetzungsgewalt der Gemeinde ausdrückt.
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