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Finanzen
Kommunales Rechnungswesen - Finanzreform
Seit dem 01.01.2008 folgt die Gemeinde Uedem den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen und führte das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ein. Damit wurde die Kameralistik durch die doppelte kaufmännische Buchführung bereits ein Jahr vor dem letztmöglichen Termin zur Umstellung (01.01.2009) ersetzt.
Aus der Verpflichtung zur Einführung des NKF durch das Gesetz über die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ergaben sich auch wesentliche Änderungen der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Das NKF wurde aus den bisherigen Regelungen des Haushaltsrechts unter Einflussnahme des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung entwickelt.
Mit der Umstellung auf das NKF sind die Gemeinden verpflichtet ihr gesamtes Vermögen zu erfassen und zu bewerten. Dies war so in der Vergangenheit nicht erforderlich. Es musste jedoch geschehen, damit, wie in der Privatwirtschaft Gang und Gäbe, der Werteverzehr (Abschreibung) des kommunalen Vermögens ermittelt werden kann. Das Ergebnis dieser erstmaligen Vermögenserfassung und -bewertung stellt die Eröffnungsbilanz (siehe Downloadbereich) dar. Darüber hinaus sind künftige Verpflichtungen durch die Bildung von Rückstellungen auszuweisen.
Planungs- und Ausführungsgrundlage für den Rat und die Verwaltung bildet der Haushaltsplan (siehe Downloadbereich). Nach den Vorgaben des NKF ist dieser Plan in produktorientierten Teilplänen nach verbindlichen Produktbereichen aufzustellen. Die Gemeinde Uedem hat insgesamt 47 Produkte in 14 Produktbereichen gebildet. Jedes Produkt besteht aus einer Produktinformation, einem Teilergebnisplan, einem Teilfinanzplan und gegebenenfalls aus einer Erläuterung zu den wichtigsten Positionen der Teilpläne. Die darin enthaltenen Informationen sollen es ermöglichen, einen Überblick über das gemeindliche Handeln zu erlangen.
Das NKF ist jedoch noch nicht vollständig umgesetzt. Es fehlt dem Planungs- und Ausführungswerk noch an Zielen und Kennzahlen, die in Zukunft Schritt für Schritt in Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung erarbeitet werden. Weiterhin sollen die Instrumente „Controlling“ und „Berichtswesen“ eingeführt werden.
Ansprechpartner
Herr Billion | |
Telefon: | 0 28 25 / 88-22 |
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Telefax: | 0 28 25 / 88-45 |
E-Mail: | gerd-heinz.billion@uedem.de |
Adresse: | Nebenstelle Rathaus Uedem, Mosterstraße 2, 47589 Uedem |
Herr Gossens | |
Telefon: | 0 28 25 / 88-30 |
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Telefax: | 0 28 25 / 88-45 |
E-Mail: | sebastian.gossens@uedem.de |
Adresse: | Nebenstelle Rathaus Uedem, Mosterstraße 2, 47589 Uedem |
Zum Herunterladen
- Haushaltsplan 2022 3,9 MB
- Haushaltsplan 2021 3,4 MB
- Haushaltsplan 2020 4,7 MB
- Haushaltsplan 2019 2,9 MB
- Haushaltsplan 2018 2,4 MB
- Haushaltsplan 2017 2,8 MB
- Haushaltsplan 2016 2,9 MB
- Haushaltsplan 2015 8,9 MB
- Haushaltsplan 2014 2 MB
- Haushaltsplan 2013 1,9 MB
- Haushaltsplan 2012 10 MB
- Haushaltsplan 2011 6,8 MB
- Haushaltsplan 2010 10,1 MB
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009 3,4 MB
- Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 22 KB