Unternavigation
Inhalt
Viele Bürgerinnen und Bürger informieren sich in diesen Tagen über den richtigen Umgang mit dem Corona-Virus. Hier erhalten Sie Informationen und wichtige Mitteilungen.
Aktuelle Coronaschutzverordnung ab dem 11. Januar 2021:
Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab dem 11. Januar 2021 finden Sie H I E R.
Private Zusammenkünfte:
Die Kontaktbeschränkungen (maximal ein Haushalt und deren Kinder sowie eine Person eines anderen Haushaltes) bleiben zunächst bis zum 31. Januar 2021 bestehen.
Einzelhandel:
Der Einzelhandel wird bis zum 31. Januar 2021 weitestgehend geschlossen. Ausnahmen sind:
- Lebensmittelhandel, Apotheken und Drogerien, Poststellen und Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Kioske (weitere Ausnahmen sind in der Coronaschutzverordnung vom 11.01.2021 aufgeführt)
- Es gilt neben der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen auch eine Maskenpflicht im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft
- Eine Alttagsmaske im Sinne der Verordnung ist eine textile Mund-Nasen-Bedeckung (einschl. Schals, Tüchern und so weiter) oder eine gleich wirksame Abdeckung von Mund und Nase aus anderen Stoffen (OP-Maske und so weiter)
Körpernahe Dienstleistungen:
- Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege sind nicht erlaubt (z.B. Kosmetik, Maniküre, Tätowieren oder Friseurleistungen)
- Ausgenommen davon sind medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- oder Logotherapien
Gastronomie:
- Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen
- Lieferung und Abholung von Speisen ist weiterhin möglich
- Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird ab dem 16.12.2020 untersagt
Schulen:
- Die Schulpflicht besteht weiterhin. Die Präsenzpflicht in den Schulen wird bis zum 31.01.2021 aufgehoben.
- Alle Schülerinnen und Schüler sollen auf Distanz unterrichtet werden
- Schulen bieten ein Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 - 6 an, die nicht zuhause betreut werden könnnen
- Weitere Informationen finden Sie HIER
Kitas:
- Kitas bleiben weiterhin geöffnet. Kinder, für die der Besuch in ihrer Kindertagesbetreuung unverzichtbar ist, bekommn ein Betreuungsangebot
- Kinder sollen in der Zeit bis zum 31. Januar 2021 nur dann in die Betreuung gebracht werden, wenn es unbedingt nötig ist
- Die Landesregierung verlängert das Kita-Helfer-Programm bis Juli 2021 und stellt weitere 147 Millionen Euro zur Verfügung
Aktuelle Verordnungen:
- Quarantäneverordnung des Landes NRW ab dem 28. Dezember 2020
- Einreiseverordnung gültig ab 13. Januar 2021
- Betreuugsverordnung gültig vom 11. Januar 2021 bis 31. Januar 2021
- Bußgeldkatalog Stand: 18. Dezember 2020
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Ordnungsamt der Gemeinde Uedem.
Die Rufbereitschaft für Notfälle in Sachen Corona-Pandemie erreichen Sie unter 0 162/13 82 796.
Ansprechpartner
Herr Börst | |
Telefon: | 0 28 25 / 88-60 |
---|---|
Telefax: | 0 28 25 / 88-45 |
E-Mail: | michel.boerst@uedem.de |
Adresse: | Rathaus Uedem, Mosterstraße 2, 47589 Uedem |
Frau Halle | |
Telefon: | 0 28 25 / 88-62 |
---|---|
Telefax: | 0 28 25 / 88-45 |
E-Mail: | katharina.halle@uedem.de |
Adresse: | Rathaus Uedem, Mosterstraße 2, 47589 Uedem |