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Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten bei der Gemeinde Uedem einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Untersuchungsberechtigungsschein wird auf Antrag ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden.
Daten auf einen Blick
benötigte Unterlagen |
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