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Ummeldung
Die Verpflichtung zur Ummeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Damit ist die Ummeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Ummeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.
Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis aller Familienmitglieder, Reisepass bzw. Nationalpass
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare:
- Anmeldung 3-fach
- Bestätigung Wohnungsgeber
Link: Bundesmeldegesetz
Daten auf einen Blick
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