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Beglaubigungen
Für die Beglaubigung von Schriftstücken in deutscher Sprache (Zeugnisse und ähnliches) ist das Dokument im Original und als Kopie vorzulegen. Haben Sie nicht die Möglichkeit die Kopien selbst zu fertigen, können diese für eine Gebühr von 0,70 EURO DIN A 4 bzw. 0,90 EURO DIN A 3 pro Seite beim Bürgerbüro erstellt werden. Kopien von Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen nicht beglaubigt werden. Diese Urkunden bekommen Sie beim jeweiligen Standesamt, das den Fall beurkundet hat.
Für die Beglaubigungen von Unterschriften benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Unterschrift ist immer erst im Bürgerbüro zu leisten.
Benötigte Unterlagen:
- Originalunterlagen für Beglaubigungen
- Personalausweis oder Reisepass für Unterschriftsbeglaubigungen
Art | Preis |
---|---|
Beglaubigung | 4,20 Euro |
Fotokopie | 0,70 Euro bzw. 0,90 Euro |
Unterschriftsbeglaubigung | 2,50 Euro |
für Rentenzwecke | gebührenfrei |
für Schüler, Studenten, Arbeitsuchende | 1,00 Euro |