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Anmeldung
Rechtslage ab 01.11.2015
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Abmeldung am vorherigen Wohnsitz im Inland ist nicht erforderlich.
Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass aller anzumeldenden Personen. Sofern kein Ausweisdokument vorhanden ist, Geburts- oder Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
- Nachweise über eventuelle weitere ausländische Staatsangehörigkeiten
- ab 01.11.2015 zusätzlich die Bestätigung des Wohnungsgebers (auch bei Eigennutzung durch Eigentümer)
Formulare
- Anmeldung 3-fach mit Hinweisen
- Bestätigung Wohnungsgeber
Link: Bundesmeldegesetz