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Beantragung von Personalausweisen - Änderungen der Verwaltungsgebühr ab dem 01.01.2021
Datum: 11.12.2020
Beantragung von Personalausweisen - Änderung der Verwaltungsgebühr
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Verwaltungsgebühr für die Beantragung eines neuen Personalausweises für Bürgerinnen und Bürger ab dem 24. Lebensjahr zum 01. Januar 2021 von 28,80 Euro auf 37 Euro erhöht wird. Bis einschließlich zum 23. Dezember 2020 besteht noch die Möglichkeit, Personalausweise nach dem bisherigen Gebührensatz zu beantragen. Freie Termine sind noch verfügbar und können entweder über die Online-Terminvergabe auf der Startseite der Homepage oder telefonisch unter der Rufnummer 88-0 vereinbart werden.