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Lärmaktionsplan
Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie stellt die Gemeinde Uedem nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan auf. Unter einem Lärmaktionsplan versteht man ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelästigungen. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, vorzubeugen oder sie zu mindern.
Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht wie Straßenverkehr, Schienenverkehr und Fluglärm. Nicht hierunter fällt Gewerbelärm, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung.
In Uedem betrifft die Lärmkartierung die Autobahn A 57. Lärm des Schienenverkehrs sowie des Luftverkehrs müssen im Lärmaktionsplan von Uedem nicht behandelt werden.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Uedem wird erstmalig aufgestellt und alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Lärmaktionsplan | Verfahrensstand | Unterlagen |
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Aufstellung des Lärmaktionsplan für die Gemeinde Uedem |
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 04.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 |
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Kontakt
- Christian Bolwerk
E-Mail: christian.bolwerk@uedem.de
Telefon: 02825 88-39