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Bebauungsplan Uedem Nr. 33 - Bereich zwischen Keppelner Straße und Am Kirchenhecken -

Beschreibung der Maßnahme

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 20.04.2022 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 33 – Bereich zwischen Keppelner Straße und Am Kirchenhecken - gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Entwicklung eines Schulstandortes beschlossen.

Die Waldorfschule Niederrhein Aue ist zurzeit in der Hanns-Dieter-Hüsch-Schule untergebracht und plant die Errichtung eines neuen Schulgebäudes. Der Bereich zwischen der Keppelner Straße und Am Kirchenhecken bietet sich als Schulstandort an und erfüllt die Vorgaben des Schulkonzepts mit Gartenbau, Ackerbau und Tierhaltung.

Das rund 2,6 Hektar große Plangebiet liegt im Flächennutzungsplan mit etwa 2,2 Hektar im Bereich der Fläche für die Landwirtschaft und mit etwa 0,4 Hektar im Bereich eines Wohn- und Mischgebietes. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Uedem wird dahingehend geändert, dass das Plangebiet in eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule umgewandelt wird.

Bebauungsplan Verfahrensstand Unterlagen
Bebauungsplan Uedem Nr. 33 - Bereich zwischen Keppelner Straße und Am Kirchenhecken - Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung

Planentwurf

Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahmen zur elektronischen Weiterbearbeitung an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanung@uedem.de

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