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3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 2 – östlich des Nordwalles -

Beschreibung der Beteiligung

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 27.03.2023 gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 2 – östlich des Nordwalles - beschlossen.

Der Änderungsbereich der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 2 – östlich des Nordwalles – betrifft das Grundstück Gemarkung Uedem, Flur 6, Flurstück 65. Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus mit Garagen und Schuppen (Mühlenstraße 39) bebaut. Zum Gerberweg hin besteht ein weiteres Baufenster. Dieser Teil des Grundstückes ist derzeit nicht bebaut. Künftig soll auf der Fläche ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten entstehen. Um diese Bebauung zu ermöglichen, muss das vorhandene Baufenster verschoben werden.

In der Zeit vom 13.04.2023 bis einschließlich 14.05.2023 haben Sie Gelegenheit, Ihre Stellungnahme zu dem oben genannten Bauleitplanverfahren abzugeben.

Bebauungsplan Verfahrensstand Unterlagen

3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Uedem Nr. 2 – östlich des Nordwalles -

Satzungsbeschluss vom 15.06.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Planentwurf

Entwurfsbegründung

Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahmen zur elektronischen Weiterbearbeitung an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanung@uedem.de

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