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14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 6 - Tönisstraße -
Beschreibung der Beteiligung
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 31.05.2023 gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) die Aufstellung der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 6 – Tönisgelände - beschlossen.
Der Änderungsbereich der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 6 – Tönisgelände – betrifft das Grundstück Tönishang 8, Gemarkung Uedem, Flur 2, Flurstück 368. Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus und einer Garage bebaut. Künftig soll auf der Fläche ein weiteres Einfamilienhaus entstehen. Um diese Bebauung zu ermöglichen, muss das vorhandene Baufenster im Rahmen einer Bebauungsplanänderung um etwa 3,5 Meter x 11,5 Meter in südlicher Richtung erweitert werden.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Bebauungsplan | Verfahrensstand | Unterlagen |
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14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 6 - Tönisstraße - |
Satzungsbeschluss vom 14.09.2023 |
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Kontakt
- Benedikt Koenen
E-Mail: benedikt.koenen@uedem.de
Telefon: 02825 88-38 - Christian Bolwerk
E-Mail: christian.bolwerk@uedem.de
Telefon: 02825 88-39