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13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 6
Beschreibung der Beteiligung
Der Ausschuss für Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Uedem hat am 31.01.2022 gemäß § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634); zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetztes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) die Aufstellung der 13. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 6 – Tönisgelände – beschlossen.
Der Änderungsbereich betrifft zum einen das Grundstück Tönisstraße 7. Derzeitig ist das Grundstück mit einem Wohnhaus und einer Garage bebaut. Künftig soll das Grundstück zusätzlich einen Anbau zur Straßenseite erhalten. Um diese Bebauung zu ermöglichen, muss das Baufenster angepasst werden.
Die Grundstücke Tönishang 14,16 und 18 sind momentan mit Flachdachbungalows und Garagen bebaut. Zukünftig sollen die Bungalows mit Satteldächern bebaut werden können. Aus diesem Grund muss die Vorgabe des Bebauungsplanes von Flachdach in Satteldach geändert werden.
In der Zeit vom 28.02.2022 bis einschließlich 01.04.2022 haben Sie Gelegenheit, Ihre Stellungnahme zu dem oben genannten Bauleitplanverfahren abzugeben.
Bebauungsplan | Verfahrensstand | Unterlagen |
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Änderung des Bebauungsplanes Uedem Nr. 6 - Tönisgelände |
Satzungsbeschluss |
Bitte schicken Sie Ihre Stellungnahmen zur elektronischen Weiterbearbeitung an folgende E-Mail-Adresse: bauleitplanung@uedem.de
Kontakt
- Benedikt Koenen
E-Mail: benedikt.koenen@uedem.de
Telefonnummer: 02825 88-38 - Christian Bolwerk
E-Mail: christian.bolwerk@uedem.de
Telefonnummer: 02825 88-39